Kompass Drogenhilfe GmbH

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Die Entgiftung ist der körperliche Entzug. Er findet in einem Krankenhaus statt (meist im Bezirkskrankenhaus) und dauert wenige Tage oder Wochen. Anschließend findet die Entwöhnungsbehandlung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (Therapie) statt. Dort geht es um die psychische Behandlung der Sucht.

In der Regel werden die Kosten einer medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder den Krankenkassen getragen. In Einzelfällen kommt auch die Sozialhilfe in Frage. Natürlich kann die Therapie auch selbst bezahlt werden. Die genaue Kostenklärung wird von der Vermittlungsstelle durchgeführt. Für den täglichen Bedarf während der Therapie gibt es nach Absprache auch Taschengeld vom Kostenträger.

Die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation muss durch einen Arzt festgestellt werden und die Therapie von einer Beratungsstelle beantragt werden.

Wenn alle Voraussetzungen geklärt sind und ein freier Platz zur Verfügung steht, kann es ganz schnell gehen. Hierzu kann ein direkter Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung aufgenommen werden.

Grundsätzlich ja – allerdings muss der Kostenträger dem Wunsch folgen (was er meistens tut). Die Klärung bezüglich der Auswahl einer Therapieeinrichtung muss rechtzeitig vor Antritt der Therapie erfolgen.

Gerne – im Sinne einer optimalen Therapievorbereitung ist es durchaus möglich, sich schon vor Antritt der Therapie ein Bild von der Einrichtung zu machen.

Es werden immer nur Medikamente unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Ziel sollte es sein, möglichst ohne oder mit wenigen Medikamenten auszukommen.

Noch nicht im größeren Umfang. Im Ambulanten Zentrum Augsburg besteht die Möglichkeit für Substituierte an einer Therapie teilzunehmen. 

Kompass ist weltanschaulich und konfessionell völlig unabhängig und ungebunden. Wir arbeiten auf der Grundlage genehmigter, wissenschaftlicher Konzepte, die einer ständigen Überprüfung unterliegen. Wir sind auch mit allen Einrichtungen an zwei nationalen Qualitätssicherungssystemen erfolgreich beteiligt.

Natürlich. Die Familienbeziehung sollte vorab in den Therapiegesprächen geklärt sein. Manchmal ist es sinnvoll, die Begegnung gemeinsam mit einem(r) Therapeut(in) durchzuführen. Generell müssen Besuche mit den Mitarbeitern frühzeitig und in vertretbarer Anzahl und Häufigkeit abgesprochen werden.

Heimfahrten sind gemeinsam gut zu planen und vorzubereiten. Oft sind Heimfahrten auch der „Test“ sich wieder im normalen Leben alleine zurechtzufinden. Meistens gelingt es – manchmal nicht. Dann müssen wir darüber sprechen.

Ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Rehabilitation ist die berufliche Wiedereingliederung. Die intensive Beschäftigung mit den beruflichen Ressourcen gibt Sicherheit und bietet Orientierung – entweder im erlernten Beruf oder in einem geeigneteren Umfeld. Hier arbeiten wir eng mit Profis aus der Wirtschaft zusammen.

Nur in Einzelfällen und nach vorheriger klarer Absprache und Organisation und entsprechender Kostenzusagen. Leider gibt es im Rahmen der medizinischen Rehabilitation bei Kompass keine Möglichkeiten, Kinder mit zu nehmen. Bei Kompass Nachsorge besteht die konkrete Möglichkeit für Alleinerziehende mit Kind(ern).

Der Therapieaufenthalt ist immer freiwillig und die Therapieeinrichtung kein Gefängnis. Das bedeutet nicht, dass jeder kommen und gehen und tun und lassen kann, was er will. Wie in jeder Familie gibt es auch in der Therapieeinrichtung Regeln des Zusammenlebens.

Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade der sinnvolle Umgang mit „freier“ Zeit für viele in der Therapie ein Problem darstellt. Bei der sinnvollen und suchtfreien Freizeitgestaltung helfen wir gerne mit Angeboten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen.

Ein Rückfall ist erstmal eine Störung im Behandlungsverlauf und wird von allen Beteiligten ernst genommen. Ein Rückfall muss besprochen werden und hat Konsequenzen: auch für einen selber. Wir setzen und bauen auf die Einsicht und den positiven Therapiewillen.

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