FAQs

Noch etwas unklar? Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir zusammengefasst:

Die Entgiftung ist der körperliche Entzug. Er findet in einem Krankenhaus statt (meist in einem psychiatrischen Bezirkskrankenhaus) und dauert wenige Tage oder Wochen. Anschließend findet die Entwöhnungsbehandlung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (Therapie) statt. Dort geht es um die psychotherapeutische Behandlung der Sucht.

In der Regel werden die Kosten einer medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder den Krankenkassen getragen. In Einzelfällen kommt auch die Sozialhilfe in Frage. Natürlich kann die Therapie auch selbst bezahlt werden. Die genaue Kostenklärung wird von der Vermittlungsstelle durchgeführt.

Die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation oder Wiedereingliederung muss durch einen Arzt festgestellt werden und die Therapie mit Unterstützung einer Beratungsstelle („Sozialbericht“) beantragt werden. 

Wenn alle Voraussetzungen geklärt sind und ein freier Platz zur Verfügung steht, kann es ganz schnell gehen. Hierzu soll am besten direkter Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung aufgenommen werden. 

Grundsätzlich ja – der Kostenträger folgt dem Wunsch, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen („Wunsch- und Wahlrecht“). Die Klärung der Einrichtungswahl muss vor Antritt der Therapie erfolgen.

Gerne – im Sinne einer optimalen Therapievorbereitung ist es durchaus möglich, sich schon vor Antritt der Therapie ein Bild von der Einrichtung zu machen. 

Beachten Sie bitte hierzu die Checklisten auf den Einrichtungsseiten. 

Medikamente, die Sie für körperliche oder psychische Erkrankungen einnehmen müssen, werden ärztlich weiterverordnet. Wir klären ggf. im Vorfeld ab, welche Medikamente bei uns nicht weitergegeben werden können (z.B. Mittel mit Abhängigkeitspotenzial). Bringen Sie bitte Ihre verordneten Medikamente für 3-4 Tage mit, damit die nahtlose Weiterbehandlung sichergestellt ist. 

Beachten Sie bitte auch die Hinweise der Einrichtungen zu Medikamenten. 

Grundsätzlich ja. Akute Beschwerdebilder wie z.B. Psychosen mit Wahnvorstellungen oder Suizidalität können wir nicht behandeln. 

Im Ambulanten Zentrum Augsburg besteht die Möglichkeit einer ganztägig ambulanten Rehabilitation für Substituierte. Unsere stationären Einrichtungen führen keine Substitution durch. Während der Rehabilitation kooperieren wir mit Ihrem Substitutionsarzt, eine Abdosierung ist nicht erforderlich. Die Dosis sollte im Vorfeld möglichst gut eingestellt sein. 

Heimfahrten dienen der Vorbereitung auf die Rückkehr in das gewohnte Umfeld. Sie sind daher auch immer ein Belastungstest und werden daher mit Ihnen vorbereitet. Wie oft man heimfahren kann, wird zum einen durch Vorgaben der Rentenversicherung geregelt, zum anderen gibt es Faktoren wie individuelle Stabilität  und Risikosituationen, die bei der Entscheidung über Heimfahrten einbezogen werden. 

Suchterkrankungen beeinträchtigen oftmals direkt oder indirekt die Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit und können zu Problemen am Arbeitsplatz führen. Ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Rehabilitation ist deshalb die berufliche Wiedereingliederung. Wir analysieren Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Stärken in Bezug auf das Berufsleben und beraten Sie, welche Tätigkeiten für Sie geeignet sein können oder unterstützen Sie mit Bewerbungstraining oder bei der Rückkehr an Ihren vorhandenen Arbeitsplatz. Mehr dazu finden Sie in unserer Infobox „BORA- berufliche Orientierung in der Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen“ 

Ja, außerhalb der Therapiezeiten – entnehmen Sie bitte die Therapiezeiten und einrichtungsspezifischen Angebote den jeweiligen Konzepten und Wochenplänen. Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade der sinnvolle Umgang mit „freier“ Zeit für viele problematisch sein kann. Bei der sinnvollen und suchtmittelfreien Freizeitgestaltung helfen wir gerne mit Angeboten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen.

Das ist in unseren Einrichtungen leider nicht möglich. 

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